Beweissicherung
Das Beweissicherungsverfahren hat eine ausserordentlich grosse Bedeutung. Sinn und Zweck eines solchen Verfahrens ist eine Tatsachenfeststellung. Insbesondere bei der Feststellung von Baumängeln ist ein neutrales Beweissicherungsverfahren von grossem Wert. Oftmals hilft das Verfahren Ihnen, einen umfangreichen Bauprozess zu vermeiden. Am Ende steht dementsprechend auch keine Schuldzuweisung oder Urteil, sondern ein schriftliches Gutachten. In einem solchen Verfahren werden keine Rechts-, sondern lediglich Tatsachen-Fragen geklärt.
Wird in einem Gerichtsverfahren ein Beweissicherungsverfahren anerkannt, muss ein Lieferant sehr gute Gründe haben, um seiner gutachterlich festgestellten Mängelbeseitigungspflicht nicht nachzukommen.